Zu den erlaubten Tätigkeiten gehören beispielsweise das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, das Erstellen von Ausgangsrechnungen und das Verwalten von Eingangsrechnungen. Ebenso kann man den Zahlungsverkehr überwachen, Belege sortieren oder Konten abgleichen. In der Lohnbuchhaltung darf man die Vorbereitung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen übernehmen, solange keine rechtliche Beratung erfolgt. Zudem sind allgemeine administrative Aufgaben wie das Führen eines Kassenbuchs, die Vorbereitung von Unterlagen für Steuerberater oder die Unterstützung bei Jahresabschlüssen zulässig. Wichtig ist die Abgrenzung zu steuerrechtlich relevanten Tätigkeiten, wie der Erstellung von Steuererklärungen oder der steuerlichen Beratung, die ausschließlich Steuerberatern vorbehalten sind. Mit zunehmender Erfahrung und durch Weiterbildung kann man sein Aufgabenfeld erweitern, um spezialisierte Tätigkeiten wie Controlling oder Bilanzbuchhaltung zu übernehmen. Dies ermöglicht einen, auch ohne Ausbildung einen soliden Einstieg in die Buchhaltung zu finden und sich beruflich weiterzuentwickeln.